Hersteller ist…
- derjenige Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt,
- auch derjenige, der Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG einführt (Import von bereits verpackten Waren)
Im Wesentlichen dreht sich das Gesetz um Verkaufsverpackungen, die „typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden.“ Dazu gehören auch der Pappkarton und die Polsterfolie, in die der Online-Händler seine Ware packt und zum Versand zur Post bringt. Ob die Verpackung tatsächlich beim Endverbraucher ankommt, ist im Einzelfall irrelevant. Auf jeden Fall muss die Verpackung bei einem dualen System lizenziert sein, damit der Verbraucher zu Hause die Möglichkeit hat, sie in die Wertstoffsammlung zu geben.
Verpackungen sind…
- Verkaufsverpackungen, die typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden,
- Verkaufsverpackungen, die erst beim Letztbetreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen (Serviceverpackungen) oder den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen (Versandverpackungen).
Übrigens: Verpackungen für den privaten Endverbrauch, die nicht am dualen System teilnehmen, dürfen erst gar nicht vertrieben werden.
Sollten immer noch Fragen offen sein – das kompetente Kundencenter des Grünen Punkts hilft gern: kundencenter(at)gruner-punkt(dot)de
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