UBA-Studie verbessert Datengrundlage für § 21 VerpackG neu

Anteil hochgradig recyclingfähiger Verpackungen in Deutschland ermittelt

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Mit dem Bericht „Ermittlung des Anteils hochgradig recyclingfähiger systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf dem deutschen Markt“ (Juni 2023) will das Umweltbundesamt (UBA) eine verbesserte Datengrundlage für Überlegungen zur Weiterentwicklung des § 21 Verpackungsgesetz schaffen.

 

Vor dem Hintergrund einer ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte (§ 21 VerpackG) wurde der Anteil hochgradig recyclingfähiger Verpackungen in Deutschland ermittelt.

 

Als Grundlage zur Auswertung dient der aktuelle Mindeststandard (Bezugsjahr 2021). Folgende wesentliche Ergebnisse der Studie lassen sich festhalten:

 

  • 10,7 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind zu weniger als 90 % recyclingfähig und
  • 14,9 % aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu weniger als 95 % recyclingfähig.

 

Von den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen der LVP-Fraktion sind

 

  • 32,0 % weniger als 90 % recyclingfähig und
  • 44,3 % weniger als 95 % recyclingfähig.

 

Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Ermittlung des Anteils hochgradig recyclingfähiger systembeteiligungspflichtiger Verpackungen auf dem deutschen Markt (umweltbundesamt.de)